Danke für die detaillierte Rückmeldung. Der Punkt mit dem praktisch sicheren Feinstaubeintrag in das offene Gewässer ist allerdings sehr wichtig. Auch die zu erwartende "später"-Taktik werde ich berücksichtigen. Weiterhin: Dass die SBB per Enteignung Eigentümerin des Bodens wird, und dann in der Folge damit Spekulationsgewinne für die eigene Erfolgsrechnung einfahren kann, ist ja eigentlich auch ein offensichtliches Unding. So etwas kann man politisch nur dann zulassen, wenn einem die Umwelt politisch NICHTS wert ist im Vergleich zu Geld. Ausserdem ist es nicht rechtskonform, denn der Staat hat sich marktneutral zu verhalten, griffe aber nach diesem Muster in den Immobilienmarkt ein. Sachlich genügend (wenn Standort und Anlage Sinn machen, was hier nicht der Fall ist) wäre ja wohl ein an die Einhaltung aller Auflagen und Grenzwerte geknüpftes Baurecht oder sogar nur Pacht. Das würde es sehr viel glaubhafter machen, dass Auflagen und Grenzwerte auch tatsächlich durchgesetzt werden.