top of page

Forumbeiträge

Peter Gebhardt
07. März 2021
In Forum Ãœbersicht
Betriebswirtschaft und Abstellanlage es ist mir schleierhaft wie dies funktoneren soll. Ein und Ausfädeln von ganzen oder Teilzügen bei einem Viertelstundentakt in beiden Richtungen. Und dies erst noch auf einen einspurigen Abschnitt (Bubikon-Wetzikon welcher aus Gründen des Naturschutz nicht auf Doppelspur ausgebaut werden kann). Ebenfalls betroffen sind die zwei weiteren einspurigen Abschnitte Uster-Aathal sowie Jona-Rüti. Fahrplanstabilität. Die Fahplanstabilität wird wesentlich verschlechtert. Eine hohe Fahrplanstabiltät ist das "A und O" für einen reibungslosen Betrieb. Dies betrifft die Zufriedenheit der Fahrgäste so wie eine optimale Minimierung der Betriebskosten. Probleme auf den Strecken der S5 und S15 wirken sich negativ auf das ganze Netz des ZVV aus. Ich gehe davon aus, dass die SBB ca 10 Fr/m2 zahlen wird, da die notwendige Fläche als Landwirtschaftszone deklariert ist. Würde die Gemeinde diese Fläche als Bauzone bezeichnen wäre der Landpreis wesentlich höher und wüde bei ca Fr 1000/m2 liegen. Also ca 100mal mehr. Auf die Fläche von 80'000m2 bezogen sind dies ca Fr 8 Mio. Diese Summe müsste der Gemeinde Bubikon, resp den Landbesitzern zu Gute kommen. Würde die Abstellanlage näher bei Zürich gebaut (geeignetes Land im Besitze der SBB ist vorhanden) wäre der Landpreis mindestens um einen Faktor 10 höher, dh bei mindestens Fr 10'000/m2. Entsprechend erhöht würde die Summe, die Bubikon zusteht, ca Fr 80 Mio betragen. Es stellt sich natürlich die ethische Frage inwiefern die SBB auf Kosten der Gemeinde sparen will und kann.
3
1
103

Peter Gebhardt

Weitere Optionen
bottom of page